Begleitservice für alleinreisende Kinder |
Begleitservice für alleinreisende KinderWir bieten einen Begleitservice für Kinder ab 5 Jahren an, wenn dies die Gesetztgebung des Wohnlandes des Kindes zulässt. Dieser Service stellt sicher, dass Kinder vom Check-in bis zum Treffen der Eltern oder Erziehungsberechtigten nach der Ankunft am Zielflughafen ständig unter der Aufsicht der Fluglinie stehen. Bitte beachten Sie, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte am Flughafen bleiben müssen, bis der Flug gestartet ist. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sich zudem rechtzeitig zur Ankunft des Fluges am Zielflughafen einfinden.
Der Begleitservice für alleinreisende Kinder muss vorab während der Buchung vereinbart und bezahlt werden, da eine vorherige Bestätigung erforderlich ist. Der Begleitservice für alleinreisende Kinder kann pro Flug für bis zu fünf Kinder genutzt werden. Für den Begleitservice für alleinreisende Kinder erheben wir eine Servicepauschale von 60 EUR pro Flugrichtung und ist nicht erstattbar. Werden zwei Kinder in derselben Buchung angemeldet, wird die Pauschale pro Flugrichtung nur einmal erhoben. Diese Bestimmungen gelten für Flüge, die von flyBaltic durchgeführt werden. Sofern eine weitere Airline involviert ist, wird für den von der anderen Airline durchgeführten Flug möglicherweise eine abweichende Pauschale erhoben (bitte kontaktieren Sie bezüglich weiterer Informationen die den Flug durchführende Airline). Es gibt je nach Nationalität unterschiedliche Bedingungen für allein reisende Minderjährige [z.B. ein Kind kann nur von einem Erwachsenen mit Wohnsitz im gleichen Land begleitet werden (z.B. Moldawien)]. Bitte informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Behörden. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen im Alter von 16 Jahren oder älter begleitet werden oder einen Kinderbegleitservice nutzen für Kinder ab 5 Jahren. Pro Erwachsener kann ein Kleinkind (unter 2 Jahren) mitreisen. Im Internet können nur Tickets für Kinder in Begleitung Erwachsener erworben werden. Für Flüge in ein anderes Land als dem Land ihrer Staatsangehörigkeit oder außerhalb des Schengenraums ist eventuell ein beglaubigter Nachweis erforderlich.
Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren (inklusive) können ohne Begleitung reisen, wenn sie Reisepass und Geburtsurkunde mitführen. Für Flüge in ein anderes Land als dem Land ihrer Staatsangehörigkeit oder außerhalb des Schengenraums ist eventuell ein beglaubigter Nachweis erforderlich. Fluggäste im Alter zwischen 16 und 18 Jahren können alleine reisen, sofern sie über einen Reisepass verfügen (bzw. je nach Land über einen nationalen Personalausweis – weitere Infos finden Sie unter Informationen zu Reisedokumenten). Für Flüge in ein anderes Land als dem Land ihrer Staatsangehörigkeit oder außerhalb des Schengenraums ist eventuell ein beglaubigter Nachweis erforderlich. |