Fliegen in der Schwangerschaft |
Fliegen in der SchwangerschaftFlugreisen während der Schwangerschaft sind sicher und unkompliziert, sofern Ihre Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft. Wir empfehlen jedoch, vor der Buchung Ihres Fluges einen Arzt zu Rate zu ziehen. Um Ihre und die Gesundheit und Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten, hat flyBaltic die folgenden Richtlinien festgelegt.
Solange Sie keine Komplikationen während der Schwangerschaft hatten, gelten für Flugreisen bis einschließlich der 27. Woche der Schwangerschaft keine Einschränkungen. Wir empfehlen jedoch, Ihren Mutterpass mitzuführen, um mögliche Verzögerungen am Flughafen zu vermeiden. Dieser muss Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Schwangerschaftswoche enthalten. Für Reisen zwischen Beginn der 28. und Ende der 35. Woche benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Bestätigung der Flugtauglichkeit und Angabe der Schwangerschaftswoche. Das Attest darf zum Abflugdatum nicht älter als zwei Wochen sein. Die Beförderung ab der 35. Woche ist nicht gestattet, wenn eine Mehrlingsgeburt erwartet wird. Ab der 36. Woche kann eine Beförderung nicht gestattet werden. Schwangeren, die keinen Mutterpass bzw. kein ärztliches Attest zum Nachweis der Schwangerschaftswoche vorlegen können, kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert werden, wenn der Vertreter der Fluggesellschaft Zweifel daran hat, dass diese den Flug ohne besondere Hilfestellung absolvieren können. Schwangeren Fluggästen, die mit einem Kleinkind auf dem Schoß reisen möchten, ist dies gestattet. Einen Überblick über unsere Richtlinien finden Sie in der folgenden Tabelle.
Wir empfehlen Folgendes, um Ihren Komfort an Bord sicherzustellen:
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