Flüssige Duty-Free-Waren |
Flüssige Duty-Free WarenAb dem 31. Januar 2014 dürfen Flüssigkeiten, die in einem Duty-Free-Geschäft an einem Flughafen im oder außerhalb des Schengen-Raums oder an Bord jeglicher Fluggesellschaft erworben wurden, im Handgepäck mitgeführt werden. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
Weitere Einzelheiten erhalten Sie in den Informationen für Flugreisende der Europäischen Kommission. |