Anderes Sondergepäck |
Anderes SondergepäckSperrgepäck, Musikinstrumente, Kindersitze für Autos, etc. die nicht in der Kabine mitgenommen werden können, werden der regulären Gepäckmenge angerechnet.
Wenn Sie Sondergepäck mitnehmen wollen, das hier nicht aufgeführt ist (z.B. anderes Sportgepäck, Waffen oder andere Musikinstrumente) wenden Sie sich bitte an den flyBaltic Kundenservice. Da auf jedem Flug nur eine begrenzte Anzahl an Sondergepäck befördert werden kann, bitten wir Sie, die Mitnahme von Sondergepäck mit uns vor dem Abflug abzustimmen. Die vorab bezahlte Gepäckpauschale ist nicht erstattbar. Gefährlichen Gütern und eingeschränkten Waren Wir empfehlen unseren Passagieren, vor dem Flug die Informationen zu den Gepäckbestimmungen und zum Transport von gefährlichen Gütern und eingeschränkten Waren zu konsultieren. Cellos, Gitarren, andere Musikinstrumente und zerbrechliche Gegenstände Cellos, Gitarren, andere Musikinstrumente und zerbrechliche Gegenstände können in der Kabine mitgeführt werden, sofern für deren Beförderung ein spezielles Ticket gebucht wurde. Sie werden auf dem Sitzplatz neben dem Passagier untergebracht. Das maximale Gewicht des Gegenstands darf 32 Kg nicht übersteigen und die Gesamtmaße sind wie folgt beschränkt:
Pro Passagier ist maximal 1 zusätzliches Stück Handgepäck mit maximal 8 Kg und den maximalen Abmessungen 55x40x20 cm erlaubt (einzige Ausnahme ist die Mitnahme einer Geige – für Geigenkoffer ist eine Länge von 80 cm zulässig). Sollten die Abmessungen der Geige 55 x 40 x 20 cm überschreiten, wird die Gebühr für zusätzliches Handgepäck berechnet, auch wenn es sich um das einzige Stück Handgepäck des Fluggasts handelt. Die Check-In Mitarbeiter haben jederzeit das Recht, die Mitnahme von Handgepäck auf das Minimum zu begrenzen. |