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GepäckeinschränkungenIST IHR GEPÄCK FÜR DEN FLUG FREIGEGEBEN?
Bevor Sie mit dem Check-in-Prozess fortfahren, sind Sie dazu verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:
MITNAHME VON LITHIUMBATTERIEN Tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien dürfen von Passagieren und der Flugbesatzung mitgeführt werden. Zulässig sind Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt bis 2 g und Lithium-Ionen-Batterien bis 100 Wh. Diese sind normalerweise für Unterhaltungselektronik wie digitale Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, E-Reader, tragbare Spielekonsolen und medizinische Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) geeignet.
Elektronische Zigaretten mit Lithiumbatterien Elektronische Zigaretten, einschließlich elektronischer Zigarren, Pfeifen und anderer persönlicher Zerstäuber dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Zulässig sind Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt bis 2 g und Lithium-Ionen-Batterien bis 100 Wh. Diese sind für die meisten elektronischen Zigaretten ausreichend.
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit Lithiumbatterien mit einer Nennenergie in Wattstunden zwischen 100 und 160 Wh oder tragbare medizinische Geräte mit Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt zwischen 2 g und höchstens 8 g dürfen von Passagieren und der Flugbesatzung mitgeführt werden. Diese Größe deckt normalerweise große Kamera-Ausrüstungen, Drohnen und Laptopbatterien mit erhöhter Nutzungsdauer ab.
Lose oder Ersatz-Lithiumbatterien Ersatzbatterien mit einer Nennenergie in Wattstunden zwischen 100 und 160 Wh für elektronische Gebrauchsgegenstände und tragbare medizinische Geräte, oder mit einem Lithiumgehalt zwischen 2 g und höchstens 8 g für tragbare medizinische Geräte, dürfen an Bord mitgeführt werden. Nicht mehr als zwei Ersatzbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
flyBaltic empfiehlt, Geräte mit Lithiumbatterien im Aufgabegepäck zu befördern. BITTE BEACHTEN SIE: kleine mit Lithiumbatterien betriebene Fortbewegungsmittel wie Hoverboards, ein- und mehrrädrige Elektroscooter (Monocycles, Elektroroller) und Mini-Segways gelten als gefährliche Gegenstände. Solche Fortbewegungsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen NICHT im Handgepäck oder Aufgabegepäck transportiert werden, da die Gefahr besteht, dass ihre Batterien sich entzünden. GEFÄHRLICHE GÜTER UND EINGESCHRÄNKTE WAREN Gefährliche Güter sind Gegenstände, die während eines Fluges sicherheitsbedingte Gefahren für das Flugzeug und die Menschen an Bord des Flugzeugs auslösen könnten. Gefährliche Güter sind auch als eingeschränkte Waren, gefährdende Materialien und gefährliche Fracht bekannt. Gefährliche Güter dürfen nur transportiert werden, nachdem sie von einer Frachtverarbeitungsfirma angemessen verpackt wurden. Aus Sicherheitsgründen können die folgenden Gegenstände nicht in ein Flugzeug mitgenommen werden. Bitte packen Sie diese weder in das Handgepäck noch in das aufzugebende Gepäck.
Neben den Transportauflagen für Gefährliche Güter gibt es auch Auflagen für den Transport von Sportartikeln, Küchenutensilien, Werkzeugen und anderen Dingen mit scharfen Kanten oder Spitzen, die Personen verletzen können. FÜR EINZELHEITEN ZUM SICHEREN TRANSPORT IHRER GEFÄHRLICHEN GÜTER ODER FALLS SIE NICHT SICHER SIND, OB EIN GEGENSTAND VERBOTEN IST ODER NICHT, KONTAKTIEREN SIE UNS BITTE, VERPACKEN SIE DIE GEGENSTÄNDE ANGEMESSEN IN IHREM AUFZUGEBENDEM GEPÄCK ODER LASSEN SIE FRAGWÜRDIGE GEGENSTÄNDE ZU HAUSE. Es ist vorgeschrieben, vor dem Antritt Ihres Fluges alle verbotenen Gegenstände, die Sie dabeihaben, abzugeben. Flughäfen und Fluglinien haben keine Verpflichtung, jegliche abgegebenen Gegenstände aufzubewahren oder zurückzugeben. Abgegebene verbotene Gegenstände werden entsorgt. EINSCHRÄNKUNGEN AM SICHERHEITSKONTROLLPUNKT DES FLUGHAFENS Für die Menge von Flüssigkeiten gelten die folgenden Beschränkungen:
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